Schutzgebühr

Warum eine Schutzgebühr?

Einer Katze ein neues Zuhause zu geben, ist eine gute Tat. Doch warum wird dann auch noch eine Schutzgebühr fällig? Es handelt sich nämlich nicht um den Kaufpreis, wie viele denken. 

Die Schutzgebühr soll nicht nur vor unüberlegten Anschaffungen abschrecken, sondern sie schreibt dem Tier auch einen gewissen Wert zu. Sie ist an sich natürlich nur ein Bruchteil dessen, was man als angemessenen (Geld-) Wert für unsere Schützlinge ansehen kann. Außerdem ist es tatsächlich so, dass Tiere, die etwas kosten, seltener ausgesetzt werden. Gäbe es die Katze gratis, würde die Zahl unüberlegter Anschaffungen deutlich steigen, und noch viel mehr Tiere würden ausgesetzt auf der Straße oder bald wieder im Tierheim landen – das hat das Tier nicht verdient. Darum ist eine Schutzgebühr für uns einfach unverzichtbar... 

Scheitert es bereits an der Schutzgebühr, dann muss man sich ernsthaft fragen, ob die Anschaffung eines Tieres wirklich die richtige Entscheidung ist. Ein Tier kostet nun mal Geld...und zwar nicht wenig. Das muss man sich leisten können. Nicht selten kommt es zu Tierarztkosten, die locker im dreistelligen Bereich liegen.

Bevor ein Tier vermittelt wird, kommt es einige Tage in die Pension der behandelnden Tierärztin und wird dort medizinisch untersucht, kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht. 
Die Schutzgebühr fängt leider nicht immer die kompletten Kosten auf. Die Gebühr für die komplette tierärztliche Behandlung ist in vielen Fällen weitaus höher. Desweiteren kommen entstandene Kosten für Futter, Pflege und Unterkunft hinzu. Dieser Differenzbetrag wird durch Spendengelder finanziert. 

Es geht nicht darum einen Betrag für ein Tier festzulegen und damit Geld zu verdienen. Egal ob alt, jung, gesund oder krank — jedes Tier ist gleich viel wert und verdient Liebe und Respekt...





Wie hoch ist die Schutzgebühr?

Die Schutzgebühr beträgt in der Regel für eine Katze 150,00€ und für einen Kater 120,00€ und setzt sich wie folgt zusammen:

Kastration Katze (weiblich)


bestehend aus:

  • Allgemeine Untersuchung Katze (GOT 20g): 8,02 €
  • Injektionsnarkose (GOT Z4.3e): 17,18 €
  • Kastration weiblich (GOT G 2.4b): 51,54 €
  • Injektionen (GOT 504aa) - Aufhebung der Narkose: 5,15 €
Zwischensumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer: 82,65 €
Gesamtsumme inklusive Mehrwertsteuer: 98,35 €

oder

Kastration Kater (männlich)


bestehend aus:

  • Allgemeine Untersuchung Katze (GOT 20g): 8,02 €
  • Injektionsnarkose (GOT Z4.3e): 17,18 €
  • Kastration männlich (GOT G 5.4a): 17,18 €
  • Injektion (GOT 504aa) - Aufhebung der Narkose: 5,15 €
Zwischensumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer: 48,29 €
Gesamtsumme inklusive Mehrwertsteuer: 57,47 €

und


Impfung Katze kompl. (RCP + T)


nach GOT und § 34 Tierimpfstoff-Verordnung bestehend aus:  

  • Schutzimpfung(en) (GOT 602g)  
  • Impfstoff (RCP + T)**  
  • Impfbescheinigung  
Zwischensumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer 19,64** €
Gesamtsumme inklusive Mehrwertsteuer: 23,37 €

** Entgelt für angewandte u. abgegebene Arzneimittel (GOT §§ 1 und 8) - je nach verwendeten Impfstoff können die Preise geringfügig abweichen  


und


Kennzeichnung mit einem Mikrochip


nach GOT und gemäß Vorgabe der Tierärztekammer bestehend aus:

  • Kennzeichnen: Implantation eines Microchips (GOT 505c)  
  • Kennzeichnen: Ablesen eines Microchips (GOT 505d)  
  • Sonstige Bescheinigung (TASSO) (GOT 102)*
  • Virbac Backhome Transponder  
Zwischensumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer: 22,40 €
Gesamtsumme inklusive Mehrwertsteuer: 26,66 €

Hinzu kommen die Kosten für Arzneimittel, die Behandlung gegen Endo- und Ektoparasiten und die Pension.


Für Tiere, die bereits kastriert waren, bevor sie von uns in Obhut genommen wurden, fällt die Schutzgebühr etwas geringer aus. Das gleiche gilt auch für Jungtiere, die noch nicht die nötige Reife für eine Kastration erlangt haben, schwer vermittelbare Tiere und Pärchen. Die genaue Höhe der Schutzgebühr für diese Tiere setzen wir individuell fest.


Unsere Tierärztin berechnet uns den einfachen Satz, welcher nach der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) nicht mehr unterschritten werden darf.


http://www.bundestieraerztekammer.de/downloads/btk/GOT-2008.pdf



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